- Dolus eventualis
- Do|lus even|tu|a|lis, der; - - (Rechtssprache Inkaufnahme einer Folge)
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Dolus eventualis — Der Eventualvorsatz (lat. dolus eventualis, auch Eventualdolus oder bedingter Vorsatz) ist ein juristischer Fachbegriff, der vor allem im Strafrecht gebraucht wird. Der Begriff ist notwendig, weil nur vorsätzliche, also gewollte Handlungen… … Deutsch Wikipedia
Dolus eventualis — Do|lus even|tu|a|lis, der; [↑eventuell] (Rechtsspr.): bedingter Vorsatz, bewusstes In Kauf Nehmen der Nebenfolgen einer Tat … Universal-Lexikon
Dolus antecedens — Ein Vorsatz ist die konkrete Absicht, eine Handlung auszuführen. Der Begriff wird unter anderem in der Rechtslehre (auch dolus), in der Psychologie (auch Vornahme oder Implementierungsintention) und in der katholischen Beichte ( guter Vorsatz )… … Deutsch Wikipedia
Dolus subsequens — Ein Vorsatz ist die konkrete Absicht, eine Handlung auszuführen. Der Begriff wird unter anderem in der Rechtslehre (auch dolus), in der Psychologie (auch Vornahme oder Implementierungsintention) und in der katholischen Beichte ( guter Vorsatz )… … Deutsch Wikipedia
Dolus — Do|lus 〈m.; ; unz.; geh.〉 1. Arglist, auf Täuschung gerichteter Wille 2. Vorsatz ● Dolus eventualis bedingter Vorsatz [<lat. dolus „List, Täuschung“ + neulat. eventualis „etwaig, bedingt“] * * * Dolus [lateinisch] der, , 1) Strafrecht: der… … Universal-Lexikon
Dolus — Do|lus 〈m.; Gen.: ; Pl.: unz.; geh.〉 1. Arglist, auf Täuschung gerichteter Wille 2. Vorsatz; Dolus eventualis bedingter Vorsatz [Etym.: <lat. dolus »List, Täuschung«; lat. eventualis »etwaig, bedingt«] … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Dolus — Do|lus der; <aus lat. dolus »Betrug, List, Täuschung«> Arglist, böser Vorsatz (Rechtsw.); dolus directus [di rɛk...] : Vorsatz im vollen Bewusstsein der Folgen einer Tat u. ihrer strafrechtlich erfassten Verwerflichkeit; dolus eventualis… … Das große Fremdwörterbuch
Dolus — ⇡ Vorsatz; Dolus Eventualis: Bedingter Vorsatz … Lexikon der Economics
Dolus — (lat., widerrechtlicher Wille, Malice im engl. Recht), das wissentlich rechtswidrige Handeln, kommt im Zivil wie im Strafrecht in Betracht. Im heutigen Strafrecht ist der römisch rechtliche Ausdruck D. durch den Begriff »Vorsatz« verdrängt. Einer … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Dolus — (lat.), diejenige Richtung des Willens, vermöge deren Jemand eine Rechtsverletzung mit dem Bewußtsein der Rechtswidrigkeit derselben begeht. Durch diese positive Richtung auf die Rechtsverletzung unterscheidet sich der D. von der Culpa (s.d.),… … Pierer's Universal-Lexikon